Landau/Neustadt Rechtsextremistin darf Waffenschein behalten
Eine Landauer Rechtsextremistin darf laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt ihren Kleinen Waffenschein behalten. Die Zuordnung zur rechtsextremen Szene reiche für einen Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis nicht aus, so das Gericht. Es verwies auf mehrere Urteile, dass ein Waffenschein nur Personen weggenommen werden kann, bei denen eine „individuell kämpferische Tätigkeit gegen die Verfassung“ festgestellt wurde. Das sei hier nicht der Fall. Die Landauer Stadtverwaltung hatte der Klägerin im April 2023 nach einem Hinweis des Verfassungsschutzes den Kleinen Waffenschein entzogen.