- Vertragsbeziehung
- Jede Privatperson mit einem Abonnement der Zeitung „DIE RHEINPFALZ“, unabhängig ob in gedruckter Form oder online als so genanntes Digi-Paper, ist berechtigt, die Übersendung der RHEINPFALZ-CARD zu beantragen.
- Die Gebühr für die Erteilung der RHEINPFALZ-CARD beträgt € 2,50 monatlich. Die jeweils anfallenden Gebühren (siehe auch Ziffer 3.) werden mit dem Abonnementspreis für die Zeitung „Die RHEINPFALZ“ vom Konto des Abonnenten abgebucht.
- Die RHEINPFALZ-CARD ist nicht übertragbar und darf Dritten nicht zum Gebrauch überlassen werden. Die Berechtigung zu ihrer Nutzung ist an den Bezug der Zeitung „Die RHEINPFALZ“ geknüpft.
- Im Falle des Verlustes der RHEINPFALZ-CARD ist dem Verlag umgehend Mitteilung zu machen. Dem Abonnenten wird auf Wunsch eine kostenlose Ersatzkarte übersandt.
- Vorteile der RHEINPFALZ-CARD
- Jeder Inhaber der RHEINPFALZ-CARD erhält bei Vorlage der RHEINPFALZ-CARD die mit den Partnerfirmen der RHEINPFALZ-CARD vereinbarten Vergünstigungen beim Bezug der Waren oder Dienstleistungen der jeweiligen Partnerfirma. Die Partnerfirmen und die von diesen gewährten Vergünstigungen können dem Partnerfirmenverzeichnis entnommen werden.
- Die Partnerfirmen sind berechtigt, Art und Umfang der gewährten Vergünstigung zu ändern oder ganz oder teilweise zu streichen. Demzufolge besteht ein Rechtsanspruch des Karteninhabers nur auf die von der Partnerfirma zum Zeitpunkt des Warenbezugs oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung gewährte Vergünstigung, nicht hingegen auf Vergünstigungen, die in der Vergangenheit gewährt wurden oder in der Zukunft gewährt werden.
- PartnerCARD
- Eine PartnerCARDe für in Wohngemeinschaft mit dem Abonnenten lebende Personen kann für ein einmaliges Entgelt von € 2,50 beantragt werden. Das Entgelt wird mit dem Abonnementspreis für die Zeitung „Die RHEINPFALZ“ vom Konto des Abonnenten abgebucht.
- Für den Gebrauch der PartnerCARD gelten die Bestimmungen der Ziffern 1.3 und 1.4 sowie 2. entsprechend.
- Änderungen
- Die RHEINPFALZ Verlag und Druckerei GmbH & Co. KG als Vertragspartner des Abonnenten behält sich vor, die Teilnahmebedingungen zu ändern, um die Abwicklung zu erleichtern oder Missbräuchen der RHEINPFALZ-CARD zu begegnen.
- Die jeweilige Änderung wird in der Zeitung „Die RHEINPFALZ“ veröffentlicht werden.
- Haftung
- Die RHEINPFALZ Verlag und Druckerei GmbH & Co. KG als Vertragspartner des Abonnenten übernimmt keinerlei Haftung für die von den Partnerfirmen bezogenen Waren oder Dienstleistungen.
- Kündigung
- Der Abonnent kann diese Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende unabhängig von dem Bezug der Zeitung „DIE RHEINPFALZ“ kündigen. Ungeachtet dessen endet die Befugnis des Abonnenten und etwaiger PartnerCARD-Inhaber, die RHEINPFALZ-CARD zu nutzen, mit dem Wirksamwerden der Kündigung des Abonnements der Zeitung „DIE RHEINPFALZ“ gleich aus welchem Grund.
- Die RHEINPFALZ Verlag und Druckerei GmbH & Co. KG als Vertragspartner des Abonnenten behält sich vor, diesen Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, der Verzug des Abonnenten mit der Zahlung des Entgelts gemäß Ziffer 1.2 und/oder Ziffer 3.1.
- In jedem Fall der Vertragsbeendigung ist der Abonnent verpflichtet, die RHEINPFALZ-CARD sowie etwaige Partnerkarten mit dem Ende seiner Nutzungsberechtigung an die RHEINPFALZ Verlag und Druckerei GmbH & Co. KG zurück zu geben.
RHEINPFALZ Verlag und Druckerei GmbH & Co. KG
Amtsstraße 5 - 11
67059 Ludwigshafen
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